
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Falch Finance Invest GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Falch Finance Invest GmbH (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Der Gegenstand des Vertrages umfasst die Vermittlung von Immobilien (Maklertätigkeit gemäß § 34c GewO), die Projektentwicklung sowie den Handel mit Grundstücken und Immobilien.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Zustandekommen des Maklervertrages (Online/Social Media)
Ein Maklervertrag kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis eines Objektexposés und dessen Provisionsverlangens zustande.
Bei Anfragen über die Webseite oder Social-Media-Plattformen (z. B. Facebook/Instagram Lead-Ads) gibt der Auftraggeber ein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages ab, welches das Unternehmen durch Zusendung des Exposés oder Kontaktaufnahme annimmt.
§ 3 Maklerprovision
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises des Unternehmens ein Hauptvertrag (z. B. Kaufvertrag) zustande kommt.
Die Höhe der Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé bzw. der Provisionsvereinbarung.
Die Provision ist fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Hauptvertrages.
Doppeltätigkeit: Das Unternehmen ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (z. B. den Verkäufer) provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 4 Projektentwicklung und Eigenhandel
Tritt das Unternehmen als Projektentwickler oder Bauträger auf, gelten vorrangig die Bestimmungen des jeweiligen notariellen Kauf- oder Werkvertrages.
Handelt das Unternehmen mit eigenen Immobilien, wird keine Maklerprovision verlangt, sofern dies im Angebot entsprechend als Eigenobjekt gekennzeichnet ist.
§ 5 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Alle vom Unternehmen übermittelten Informationen und Unterlagen (insbesondere Exposés) sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens ist untersagt.
Verstößt der Auftraggeber gegen dieses Verbot und schließt der Dritte daraufhin den Hauptvertrag ab, ist der Auftraggeber zur Zahlung der entgangenen Provision als Schadensersatz verpflichtet.
§ 6 Haftungsbeschränkung
Das Unternehmen weist darauf hin, dass die Objektinformationen vom Verkäufer oder sonstigen Dritten stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Das Unternehmen haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 7 Widerrufsrecht
Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Webseite, E-Mail, Social Media) geschlossen wurde, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung wird dem Kunden separat übermittelt.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens (Offenburg).
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Falch Finance Invest GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Falch Finance Invest GmbH (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Der Gegenstand des Vertrages umfasst die Vermittlung von Immobilien (Maklertätigkeit gemäß § 34c GewO), die Projektentwicklung sowie den Handel mit Grundstücken und Immobilien.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Zustandekommen des Maklervertrages (Online/Social Media)
Ein Maklervertrag kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis eines Objektexposés und dessen Provisionsverlangens zustande.
Bei Anfragen über die Webseite oder Social-Media-Plattformen (z. B. Facebook/Instagram Lead-Ads) gibt der Auftraggeber ein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages ab, welches das Unternehmen durch Zusendung des Exposés oder Kontaktaufnahme annimmt.
§ 3 Maklerprovision
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises des Unternehmens ein Hauptvertrag (z. B. Kaufvertrag) zustande kommt.
Die Höhe der Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé bzw. der Provisionsvereinbarung.
Die Provision ist fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Hauptvertrages.
Doppeltätigkeit: Das Unternehmen ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (z. B. den Verkäufer) provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 4 Projektentwicklung und Eigenhandel
Tritt das Unternehmen als Projektentwickler oder Bauträger auf, gelten vorrangig die Bestimmungen des jeweiligen notariellen Kauf- oder Werkvertrages.
Handelt das Unternehmen mit eigenen Immobilien, wird keine Maklerprovision verlangt, sofern dies im Angebot entsprechend als Eigenobjekt gekennzeichnet ist.
§ 5 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Alle vom Unternehmen übermittelten Informationen und Unterlagen (insbesondere Exposés) sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens ist untersagt.
Verstößt der Auftraggeber gegen dieses Verbot und schließt der Dritte daraufhin den Hauptvertrag ab, ist der Auftraggeber zur Zahlung der entgangenen Provision als Schadensersatz verpflichtet.
§ 6 Haftungsbeschränkung
Das Unternehmen weist darauf hin, dass die Objektinformationen vom Verkäufer oder sonstigen Dritten stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Das Unternehmen haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 7 Widerrufsrecht
Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Webseite, E-Mail, Social Media) geschlossen wurde, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung wird dem Kunden separat übermittelt.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens (Offenburg).
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.